Auf der zum 01.09.1981 einberufenen ersten Vollversammlung wurden, durch den administrativen Akt der Mitgliederaufnahme, aus etwa 600 Bürgern (Arbeiter und Angestellte aus den VEB Elektrokohle-Berlin-Lichtenberg, der Stadtwirtschaft Berlin und einer NVA-Dienststelle Berlin-Köpenick) 600 Kleingärtner einer Sparte im VKSK Berlin.
Es wurde ein Vorstand gewählt und Reinhardt Meißner vom Vorstand mit dem Vorsitz betraut. Dieser Vorstand baute u. a. das Spartenvermögen, bestehend aus den Mitgliedsbeiträgen und Umlage-Ratenzahlungen auf.
Anfang 1982 findet man 3 Flächen, eine bei Altlandsberg, eine in Bruchmühle neben dem Friedhof und eine in Radebrück. Unsere Gruppe, die späteren „Köhlergrundler“ erhielt das Grundstück in Radebrück zugewiesen. Es handelte sich um eine völlig verwilderte und zu gewucherte ehemalige Geflügelfarm, durchzogen von diversen Streifenfundamenten und brüchigen Betonresten.
So löste sich Mitte 1982 die Großsparte auf und im Ergebnis gründeten 70 Familien die „Sparte Köhlergrund“ im VKSK. Der Spartenname wurde den Elektro-Köhlern aus Berlin-Lichtenberg und dem Bach-Grund an der nördlichen Grenze der Pachtfläche nachempfunden.
Entsprechend der persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten galt erst einmal „Alle machen Alles“, bei der Beräumung; Schaffung von Teilbaufreiheiten; Vermessung und Parzellierung; Konzeption der Erschließung für Elektroenergie und Wasser.
Etwa zum Saisonende 1984 verfügte jede Familie, auf ihrer Parzelle, über Stube, Kammer, Küche und Dusche mit WC,
Die Gesamtaufbauphase war etwa Ende 1985 abgeschlossen. Die Kleingärtner widmeten sich nun von März bis Oktober ihrer Scholle, versorgten sich mit frischem Obst und Gemüse und setzten teilweise auch noch Ihre Produkte bei HO und Konsum ab und füllten damit Versorgungslücken, urlaubten und erholten sich, wenn sie für einen FDGB-Ferienplatz nicht dran waren, oder das Familienbudget den Sonnenstrand in Bulgarien nicht hergab.
Es wurde aber auch erst einmal tüchtig erweitert. Durch Umwidmung von Flächen wurde der Bestand, schrittweise, auf 87 Parzellen erhöht.
Ab dem 03.10.1990 galten die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes, in Verbindung mit den im Vereinigungsvertrag getroffenen Festlegungen zum Bestandsschutz.
Die Anbauflächen wurden von Saison zu Saison kleiner. In den Gartenbegehungen spielte nun das sogenannte 1/3-System die entscheidende Rolle, an das sich, bis auf einzelne Ausnahmen, die große Mehrheit hält. Die Begehung 2014/2015 bestätigt diese Feststellung.
In den letzten 25 Jahren haben wir den Parkplatz und die Wege saniert. Das Vereinshaus wurde instandgesetzt, Brunnen und Rohrleitungen ersetzt, das Elektroverteilungsnetz saniert, die Haupteinfahrt wurde von der B-33 in die Ringstraße zurück verlegt.
Wir haben jedes Jahr ein Gartenfest gefeiert, bis vor einiger Zeit gab es auch an Himmelfahrt noch einen Frühschoppen.